ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
der
TerFirmo GmbH
Stand: 01.07.2020
I. Allgemeines, Geltungsbereich
1. Die Firma TerFirmo GmbH wird nachfolgend als Firma bezeichnet.
2. Der Abnehmer wird als Besteller bezeichnet.
3. Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen sowie Liefer- und Verkaufsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
4. Auf die Geltung der AGB wurde vor Vertragsabschluss hingewiesen. Für diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Firma und dem Besteller gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird seitens der Firma ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
II. Vertragsschluss
1. Angebote sind bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung freibleibend. Die Bestellmöglichkeit für die Waren, die auf unserer Website dargestellt sind, gilt unter Vorbehalt, nur solange der Vorrat reicht. Bestellungen oder Aufträge sind für den Besteller bindend. Mit dem Zugang einer Auftragsbestätigung per E-Mail oder der Lieferung der bestellten Ware kommt nach Wahl der Firma der Vertrag zustande.
2. Die angegeben Preise sind Endpreise in Euro (EUR). Soweit nicht gesondert ausgewiesen, verstehen sich die Preise als Nettopreis zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Alle Preise verstehen sich zuzüglich Versandkosten.
III. Gerichtsstand
Soweit gesetzlich zulässig ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten 31185 Söhlde.
IV. Lieferung
1 . Die Lieferung erfolgt ab Werk auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.
Bei der Bestellung von equiPell-Strohpellets erfolgt die Lieferung – sofern nicht gesondert vereinbart – in Pelletboxen (inkl. Auflagedeckel). Die Firma bleibt Eigentümer der Pelletboxen inkl. Auflagedeckel. Die Pelletboxen haben die Abmessung 120x100x100cm. Boden und Seiten sind geschlossen, vier Füße, Fassungsvolumen 900 Liter. Bei der Lieferung ist die Annahme in den Pelletboxen sicherzustellen. Die Pelletboxen werden dem Besteller für die Dauer von bis zu sechs Monaten kostenlos für die Lagerung der equiPell-Strohpellets zur Verfügung gestellt. Bei Tausch der leeren Pelletboxen gegen volle werden keine Gebühren außer den Lieferkosten fällig. Die Abholung der Pelletboxen einschließlich Auflagedeckel ohne Tausch gegen eine volle/neue Pelletbox innerhalb von sechs Monaten erfolgt nach Aufforderung des Bestellers durch die Firma nach folgender Preisstaffelung:
• bis 3 km zum Abholort – kostenlos
• über 3 bis 10 km zum Abholort – 5,-€ netto
• über 10 bis 20 km zum Abholort – 10,-€ netto
• über 20 bis 40 km zum Abholort – 20,-€ netto
• über 40 km zum Abholort – pro km 0,70 € netto
Die Kosten werden je Anfahrt berechnet, die Anzahl der abzuholenden Pelletboxen ist irrelevant.
Nutzt der Besteller die Pelletboxen über den Zeitraum von sechs Monaten hinaus, ist ein monatlicher Mietpreis von 40 € je Pelletbox netto zu zahlen, falls keine Nachbestellung erfolgen wird. Die Miete ist so lange zu zahlen, bis die Pelletbox wieder auf dem Betriebsgelände der TerFirmo GmbH steht. Die Abholung der Pelletbox erfolgt dann ausschließlich auf Kosten des Bestellers. Es werden 0,70 € netto pro Kilometer für den gesamten Transport (Hin- und Rückfahrt) in Rechnung gestellt. Die Pelletbox muss für die Abholung zugängig gestellt sein. Wir behalten uns vor weitere Kosten zu berechnen, wenn die Pelletbox nicht zugängig steht und nicht unmittelbar verladen werden kann (18,75 € netto pro 15 Min.).
Der Besteller ist ausschließlich berechtigt, in den Pelletboxen equiPell-Strohpellets zu lagern. Andere Materialien dürfen in den Pelletboxen nicht gelagert werden, es sei denn, die Firma hat dieses schriftlich bestätigt. Die Pelletboxen sind in ihrer äußeren Gestalt nicht zu verändern (keine Beschriftung, Aufkleber etc.). Bei Rückgabe der Pelletboxen sind diese gereinigt und unbeschädigt auszuhändigen. Schäden sind der Firma durch den Besteller unverzüglich anzuzeigen. Der Besteller haftet für alle Schäden an den Pelletboxen einschließlich der Auflagedeckel. Werden Pelletboxen verschmutzt zurückgegeben, behält sich die Firma vor, die Reinigung mit 20,00 € netto pauschal pro Box zu berechnen.
3. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der bestellten Ware bei der Firma. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert und die Firma ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, falls sie ohne eigenes Verschulden nicht in der Lage ist, zu liefern. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
4. Die von der Firma genannten Lieferfristen gelten nur als annähernd vereinbart, es sei denn, ein verbindlicher Liefertermin wurde als solcher ausdrücklich gekennzeichnet. Die Lieferung erfolgt nach telefonischer Absprache innerhalb eines Lieferzeitraums von zwei Stunden. Bei größeren Abweichungen wird der Besteller telefonisch informiert. Sollte trotz terminlicher Absprache innerhalb des genannten Lieferzeitraums, die Ware nicht entsprechend ausgeliefert werden können, weil der Besteller nicht zugegen ist oder sich verspätet, werden die Transportkosten (An- und Abfuhr) sowie entstandene Wartezeiten in Rechnung gestellt. Wartezeiten durch Verspätung des Bestellers bei mehr als 15 Minuten innerhalb des vereinbarten Lieferzeitraums bzw. durch nicht Erscheinens des Bestellers werden mit 18,75€ pro 15 Min berechnet.
5. Die Firma ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, sofern dies für den Besteller zumutbar ist.
6. Waren sind nach Anlieferung unverzüglich vom Besteller zu prüfen. Fehlmeldungen sind bei Autolieferung sofort dem Fahrer, bei Bahnlieferungen sofort der Bahn oder dem Verkäufer der Firma fernschriftlich oder fernmündlich zu melden. Andernfalls bestehen für den Besteller, der Unternehmer ist, keine Erfüllungs- oder Ersatzansprüche. Der Besteller, der Verbraucher ist, hat die entsprechende Fehlmeldung spätestens nach zwei Wochen abzusenden.
7. Ergeben sich nach Vertragsabschluss berechtigte Zweifel an der bei Vertragsabschluss vorausgesetzten Kreditwürdigkeit des Bestellers oder bezahlt der Besteller trotz Mahnung nicht, ist die Firma berechtigt, Vorauszahlungen, Sicherheit, Barzahlung oder Bankbürgschaft zu verlangen oder nach entsprechender Fristsetzung zur Gestellung von Sicherheit oder Vorauszahlung im Falle der Nichtzahlung vom Vertrage zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
8. Nachfolgende Bedingungen müssen für die Vermietung eines Mistcontainers, das Verladen von Mist und die Entsorgung desselbigen vom Besteller sichergestellt werden.
• Der Abstellplatz für den Mistcontainer und der Zugang zum Abstellplatz müssen befestigt sein.
• Der Abstellplatz bzw. die Abstellfläche muss räumlich für einen Traktor mit Hakenliftanhänger bei einer Containergröße (L x B x H) von 6,0 x 2,4 x 2,5 m gut zu erreichen sein.
• Der Mist muss frei von Fremdstoffen sein wie z.B. Steine, Sand, Kunststoff, Haushaltsmüll, Grünschnitt usw.
• Die TerFirmo GmbH kommt für keine Säuberungsmaßnahmen auf, die durch das Verladen des Mistes oder des Mistcontainers entstandenen sind.
• Das Laden und Abladen des Mistes zählt zur Arbeitszeit.
• Die max. Beladung des Mistcontainers liegt bei 15 t Zuladung und darf die Oberkante des Containers nicht überschreiten.
• Die maximale Abstellzeit für einen Mistcontainer beträgt 3 Monate.
Die TerFirmo GmbH haftet für keine standort- und witterungsbedingten Flächenschäden. Auf öffentlichen Abstellflächen übernehmen wir grundsätzlich keine Haftung. Sollten die zuvor aufgeführten Punkte vor Ort beim Besteller nicht gegeben sein, behalten wir uns vor dadurch entstandenen Mehraufwand (z.B. längerer Ladungsweg, Entfernen von Fremdstoffen im Mist) mit einem Stundensatz von netto 75€ zu berechnen. Gegebenenfalls kann die Mistentsorgung durch die TerFirmo GmbH komplett abgelehnt werden. Bereits entstandene Kosten sind durch den Besteller zu tragen. Bei Rückgabe der Mistcontainer sind diese im Auslieferungszustand zu übergeben. Schäden sind der Firma durch den Besteller unverzüglich anzuzeigen. Der Besteller haftet für alle Schäden an den Mistcontainern.
V. Gefahrübergang
1. Ist der Besteller Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Besteller über.
2. Ist der Besteller Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Besteller über.
3. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Besteller im Verzug der Annahme ist.
VI. Gewährleistung
1. Bei den von der Firma hergestellten und gelieferten Sachen handelt es sich um Produkte auf Basis von nachwachsenden Rohstoffen. Farbabweichungen gegenüber den Abbildungen in Prospekten und Werbematerialen sind daher üblich und begründen keinen Mangel. Bei der Verwendung sind die Angaben der Firma zu beachten. Die Produkte sind kein Futtermittel.
Bei unseren Heu- und Luzernepellets handelt es sich um Futtermittel. Da es sich dabei auch um ein Naturprodukt handelt, können je nach Lieferung, Geschmack und Aussehen variieren. Für gleichbleibenden Geschmack oder Aussehen können wir keine Gewährleistung übernehmen.
2. Mängelrügen von Unternehmern bezüglich offener Mängel werden nur berücksichtigt, wenn sie spätestens 5 Werktage nach Ankunft der Ware schriftlich erhoben werden, versteckte Mängel sind sofort nach ihrer Feststellung, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen ab diesem Zeitpunkt schriftlich anzuzeigen. Verbraucher müssen Mängelrügen bezüglich offensichtlicher Mängel binnen zwei Wochen nach Erhalt der Ware schriftlich geltend machen. Eine verspätete Mängelrüge hat zur Folge, dass die Ware als genehmigt gilt. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
3. Bei rechtzeitigen und begründeten Rügen leistet die Firma zunächst nach ihrer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Neuherstellung.
4. Sofern die Firma die Erfüllung ernsthaft und endgültig verweigert, sie die Beseitigung des Mangels und Nacherfüllung wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigert, die Nacherfüllung fehlschlägt oder sie dem Besteller unzumutbar ist, kann der Besteller nach seiner Wahl nur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Besteller jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
5. Wählt der Besteller wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Besteller nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Besteller, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn die Firma die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat.
6. Sofern die Firma die in einem Mangel liegende Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat, ist der Besteller nicht zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
7. Garantien im Rechtssinne erhält der Besteller durch die Firma nicht.
VII. Preise
Preise verstehen sich ab Werk. Zur Berechnung gelangen die Preise nach unserer jeweils gültigen Preisliste. Laut der Liefer- und Verkaufsbedingungen der Firma werden anteilige Transportkosten berechnet. Abweichende Konditionen gelten nur nach Vereinbarung im Einzelfalle.
VIII. Zahlung
Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto fällig, sofern auf der Rechnung keine Zahlungsfrist bestimmt ist. Die Firma ist berechtigt, eingehende Zahlungen des Bestellers zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und zwar zunächst auf Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Firma über den Betrag verfügen kann. Im Fall einer Scheckübergabe gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird. Der Besteller ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Firma dem ausdrücklich zustimmt oder wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
IX. Eigentumsvorbehalt
1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma. Der Besteller darf die Vorbehaltsware vor dem Übergang des Eigentums nicht verpfänden oder zur Sicherheit an Dritte übereignen.
2. Ist der Besteller mit einer oder mehreren Zahlungen ganz oder teilweise in Verzug, stellt er seine Zahlungen ein oder wurde über sein Vermögen die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt, ist die Firma berechtigt, ohne vorherige Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Auch ohne Rücktritt, ist die Firma in diesen Fällen berechtigt, Vorbehaltsware herauszuverlangen.
X. Haftungsbeschränkungen
1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder von Erfüllungsgehilfen der Firma. Gegenüber Unternehmern haftet die Firma bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
2. Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Das gilt nicht, wenn der Firma Arglist vorwerfbar ist.
3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Bestellers aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei der Firma zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Bestellers.
XI. Datenschutz
1. Bei Anbahnung, Abschluss, Abwicklung und Rückabwicklung eines Kaufvertrags werden von der Firma Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erhoben, gespeichert und verarbeitet. Beim Besuch der Website der Firma werden die aktuell vom PC des Bestellers verwendete IP-Adresse, Datum und Uhrzeit, der Browsertyp und das Betriebssystem des PCs sowie die vom Besteller angeschauten Seiten protokolliert.
2. Die persönlichen Daten, die der Besteller der Firma bei einer Bestellung oder per E-Mail (wie Name und Anschrift) mitteilt, werden nur zur Korrespondenz mit dem Besteller und nur für den Zweck der Bestellabwicklung gespeichert. Die Firma gibt die Daten nur an das mit der Lieferung beauftragte Versandunternehmen weiter, soweit dies zur Lieferung der Waren notwendig ist.
3. Die Firma versichert, dass sie die persönlichen Daten des Bestellers im Übrigen nicht an Dritte weitergibt, es sei denn, dass die Firma dazu gesetzlich verpflichtet wäre oder der Besteller vorher ausdrücklich sein Einverständnis erklärt hat.
4. Die persönlichen Daten, die der Besteller mitgeteilt hat, werden nur so lange gespeichert, bis der Zweck erfüllt ist, zu dem diese der Firma anvertraut wurden. Soweit steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen zu beachten sind, kann die Dauer der Speicherung bis zu 10 Jahre dauern.
XII. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder Bestimmungen im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt.